Seit dem 1. August 2017 sind die Prüfpflichten für die Lagerung von Heizöl in der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) bundesweit, einheitlich, geregelt.
Hier finden Sie im Merkblatt weitere Informationen und Hinweise zu dem Thema.